
Hier erfahren Sie alles rund ums Autofahren im Winter – damit Sie sicher und komfortabel durch die kalte Jahreszeit kommen.
Wussten Sie, dass die Regelungen zur Winterreifenpflicht nicht überall gleich sind? Je nachdem, in welches Land Sie mit Ihrem Auto fahren, gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Dabei ist es schon jetzt wichtig, sein Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten, denn bereits im Herbst bieten diese einen enormen Sicherheitsgewinn. Mit Winterreifen reduziert sich der Bremsweg bei nasser Fahrbahn bereits deutlich.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte) schreibt die Straßenverkehrsordnung in Deutschland Winterreifen vor. Wird man ohne passende Bereifung erwischt, drohen Bußgelder. Halten Sie sogar andere Autofahrer auf, sind Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei vorgesehen. Bei unseren europäischen Nachbarn wird die Missachtung der Vorgaben ebenfalls geahndet und kann schnell teuer werden.
In unserer Untenstehenden Tabelle erfahren Sie, wie es mit der Winterreifenpflicht in anderen Ländern aussieht.
Tipp:
Sie brauchen neue Winterreifen? Achten Sie dabei neben dem M+S-Schriftzug auch auf das Schneeflockensymbol. Denn nur mit dieser Kennzeichnung entsprechen die Winterreifen allen gesetzlichen Vorschriften.
■ Schneeketten können erforderlich sein
■ Spikes nur vom 1.11.–15.04. erlaubt
■ Schneeketten und Spikes verboten
■Winterreifen unbedingt empfehlenswert
■ Spikes verboten
■ Für winterliche Verhältnisse nur Empfehlungen ausgesprochen
■ Bei einem Unfall mit ungeeigneter Bereifung drohen Geldstrafen
■ Situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen
■ Bei winterlichen Verhältnissen müssen Winterreifen montiert sein
■ Seit dem 01.01.2018 müssen Winterreifen das 3PMSF-Zeichen, auch Alpine-Symbol genannt, tragen. Reifen mit M+S-Kennzeichnung, die vor 2018 produziert wurden, gelten übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen.
■ Situative Pflicht für PKW und Busse vom 1.11.–15.04.
■ Mindestprofiltiefe 4 mm
■ Schneeketten an 2 Antriebsrädern erlaubt
■ Winterreifenpflicht vom 15.11.–15.03., sowie bei Schnee, Eis und Glätte
■ Mindestprofiltiefe 3 mm
■ Schneeketten müssen mitgeführt werden
■Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge vom 1.11.–31.03.
■ Mindestprofiltiefe 4 mm
■ Situative Pflicht bei Glatteis und Schneematsch
■ Spikes vom 1.12.–31.03. erlaubt
■ Situative Pflicht vom 15.11.–31.03. bei geschlossener Schnee- und Eisdecke
■ Schneeketten auf Antriebsrädern erlaubt
■ Spikes verboten
■ Mindestprofiltiefe 3,5 mm
■ Alternativ Schneeketten erlaubt
■ In bestimmten Regionen durch Verkehrsschilder vorgeschrieben
■ Keine einheitliche Regelung
■ Streckenweise in bestimmten Regionen Winterreifen oder Schneeketten durch Verkehrsschilder vorgeschrieben
■Winterreifenpflicht im Aostatal von 15.10.–15.04.
■ Bei entsprechender Witterung auf bestimmten Straßen vorgeschrieben
■ Mitführen von Winterausrüstung ratsam
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Fahrantritt nochmal ausführlich über die aktuelle Wetterlage und mögliche Änderungen der Vorschriften in Ihrem Reisegebiet zu informieren. So sind Sie immer auf der sicheren Seite!
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