
Wer im Winter mit dem Auto nach Italien fährt, sollte sich zu den dortigen Regelungen der Winterreifenpflicht auskennen. Hier erfahren Sie mehr!
Winter, Eis und Schnee – für viele ein Vergnügen! Für Autofahrer bringt die winterliche Pracht aber so manche Herausforderung mit sich – und die ein oder andere Unsicherheit: Soll ich mein Auto vor dem Losfahren warmlaufen lassen? Und wie groß muss mein „Guckloch“ in der Frontscheibe sein? Mit unserem „Winter-Knigge“ für Autofahrer kommen Sie sicher und stressfrei durch die kalten Tage!
Mit unseren Tipps sicher durch den Winter:
Eine frostige Nacht und schon ist das Auto am nächsten Morgen total vereist. Kratzen ist zwar nervig, aber leider Pflicht: Wer auf seiner Fronstscheibe nur ein „Guckloch“ freikratzt, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro – und setzt die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer aufs Spiel.
Unser Tipp: Kratzen Sie die Scheiben komplett frei und vergessen Sie die Scheinwerfer, Spiegel und Leuchten nicht!
Nicht nur die Scheiben müssen von den Spuren des Winters befreit werden. Wer den Schnee von Dach oder Motorhaube nicht entfernt, kann mit einem Bußgeld i.H.v. 25 Euro bestraft werden. Denn beim Fahren oder Bremsen kann der Schnee auf nachfolgende Fahrzeuge oder auf die eigene Frontscheibe geschleudert werden und stellt so ein Sicherheitsrisiko dar. Ein nicht vom Schnee befreites Kennzeichen kostet übrigens 5 Euro.
Unser Tipp: Am besten immer einen Besen im Auto haben und das Fahrzeug vor der Fahrt komplett vom Schnee befreien!
Auch wenn es verlockend ist: Das Warmlaufen des Motors ist verboten, da es nicht nur eine Lärmbelästigung für Anwohner, sondern auch eine höhere Umweltbelastung darstellt. Verstöße können ein Bußgeld i.H.v. 10 Euro nach sich ziehen.
Zwar gibt es in Deutschland keine starre zeitliche, sondern eine witterungsbedingte Winterreifenpflicht, Winterreifen sind bei winterlichen Temperaturen jedoch die bessere Wahl. Wer trotz entsprechender Witterung nur mit Sommerreifen unterwegs ist, kann im Falle eines Unfalls eine Teilschuld treffen, auch wenn er den Unfall nicht primär verschuldet hat. Zusätzlich kann bei falscher Bereifung auch der Versicherungsschutz erlöschen. In jedem Fall droht ein Bußgeld ab 60 Euro, bei Behinderungen oder Gefährdung kann das Bußgeld höher ausfallen.
Achtung: Die Pflicht einer korrekten Bereifung trägt nicht der Fahrzeughalter sondern der aktuelle Fahrer! Wer sich beispielsweise ein Auto von einem Freund oder Bekannten ausleiht, muss sicherstellen, dass er mit den richtigen Reifen unterwegs ist. Kontrollieren Sie die Bereifung deshalb immer vor Fahrtbeginn!
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