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Schneeketten für PKW

Gerade kurz vor dem Winterurlaub ist es wichtig, sich selbst und das eigene Fahrzeug fit für den Winter zu machen. 

 

Wer zum Skifahren in die Berge fährt, rechnet am Urlaubsort fest mit Schnee. Aber bereits auf dem Weg dorthin kann die weiße Pracht für das ein oder andere Problem sorgen.

 

Erfahren Sie hier mehr zur Schneekettenpflicht für PKW.

Infocenter Schneeketten

Wissenswertes über Schneeketten

Gibt es eine Schneekettenpflicht für PKW?

In Deutschland gibt es keine Schneekettenpflicht – auch nicht für PKW. Im Gegensatz zur Verwendung von Winterreifen, die gesetzlich vorgeschrieben ist (soweit es die Witterung erforderlich macht), wird die Verwendung von Schneeketten vorwiegend regional angeordnet.

Wann müssen Schneeketten verwendet werden?

Das Verkehrszeichen 268 weist auf die Verwendung von Schneeketten hin: Ein mit Schneeketten bestückter Reifen auf blauem Grund. Besonders in Gebirgsregionen mit hohem Schneeaufkommen ist es häufiger zu finden. Ab diesem Verkehrszeichen gilt die Schneekettenpflicht für alle mehrspurigen Fahrzeuge – auch für jene mit Allradantrieb. Wer es ohne passiert, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch ein Bußgeld von 20 Euro.

Was ist zu beachten?

Damit in der Hektik der Situation keine Fehler passieren, empfiehlt es sich, vor dem Winterurlaub die Schneeketten schon einmal „im Trockenen“ zu montieren, um sich in der Handhabung zu üben. Denken Sie bei der Montage auch an die eigene Sicherheit: Der ADAC empfiehlt das Tragen von Sicherheitswesten, um für andere Autofahrer gut sichtbar zu sein. Grundsätzlich sollten die Schneeketten auf der Antriebsachse montiert werden. Alle weiteren Informationen stehen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges. Sind die Schneeketten montiert, sollte ein Tempolimit von 50 km/h eingehalten werden. Sobald Schnee und Eis verschwunden sind, nehmen Sie die Ketten wieder ab. So verhindern Sie Beschädigungen an Reifen und Straßenbelag. Alle Tipps des ADAC gibt es auch hier.

Schneekettenpflicht im Ausland

In vielen Urlaubsländern herrschen strengere Vorschriften als in Deutschland. In Österreich, Frankreich, Italien und der Schweiz wird die Schneekettenpflicht ebenfalls durch besondere Beschilderung angekündigt. Wer sich ohne erwischen lässt, riskiert ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro (Beispiel Österreich)!

Schneeketten sind kein Ersatz für Winterreifen!

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