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Fokus auf die Lauffläche eines PKW-Winterreifens auf schneebedeckter Straße

Winterreifen-Vorschriften in Europa

Verschneite Landschaften, Skipisten mit Pulverschnee und schneebedeckte Straßen – bis zum lang ersehnten Winterurlaub ist es nicht mehr lange? Bevor Sie sich jedoch auf die Reise in Ihr Urlaubsland machen, sollten Sie sich unbedingt über die dort geltenden Winterreifen-Regelungen und Gesetze informieren. Damit ersparen Sie sich vorzeitig viel Ärger, Zeit und Geld für Ihre Reise!

Andere Länder, andere Regeln

In den europäischen Ländern gelten unterschiedliche Gesetze und Vorschriften zur Nutzung von Winterreifen. Man unterscheidet bei den verschiedenen Regeln zwischen „Pflicht“, „keine Pflicht“ und „Pflicht nach Ankündigung“. Es ist außerdem sehr wichtig ob es sich bei der Winterreifenpflicht um eine generelle oder eine situative Pflicht handelt. Diese Voraussetzung bestimmt, ob in einem festen Zeitraum, egal ob Schnee liegt oder nicht oder nur bei winterlichen Bedingungen mit Winterreifen gefahren werden muss. In Deutschland gilt beispielsweise die situative Pflicht.


Des Weiteren unterscheiden sich von Land zu Land die vorgeschriebenen Mindestprofiltiefen für Reifen. Diese Mindestprofile reichen von den bekannten 1,6 mm bis hin zu mindestens 4 mm in Österreich.


Bei Nichtbeachten der Winterreifenpflicht und der dazugehörigen Profiltiefe in Ihrem Urlaubsland müssen Sie bei Kontrollen oder Verursachen eines Verkehrsunfalls mit erheblichen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Das kann vermieden werden!

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Nahaufnahme Reifen im Schnee mit Profil und Schneematsch

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Winterreifen-Vorschriften in Europa

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