Staatliche Förderung für Stapler-Neuanschaffungen
#wissenswertes #staplerreifen
Subventionen von Stapler-Neuanschaffungen minimieren die Investitionskosten und helfen gleichzeitig, den Betrieb nachhaltig umweltfreundlicher aufzustellen. Sowohl die EU als auch Bund, Länder und Gemeinden bieten Möglichkeiten, Fördermittel für die Neuanschaffung von Gabelstaplern oder anderweitige fahrzeugbezogene Maßnahmen zu beantragen. Die Förderung erfolgt nach Modul 4 des BAFA für energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Voraussetzung für die Förderung von Elektrostaplern
Investitionsvorhaben
- Gefördert werden Neu- und Ersatzinvestitionen
- Förderung gilt nur für neue Gabelstapler
- Stapler darf nur auf dem Betriebsgelände des Kunden betrieben werden
Finanzierung
- Ein Kauf ist grundsätzlich förderfähig
- Leasing und Mietkauf sind eingeschränkt förderfähig
- 24 Monatsraten werden berücksichtigt
- Bei Tochterunternehmen: Rechnungsnehmer muss identisch sein mit dem Antragssteller
Projektstart
- Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung/Kauf) beantragt werden
- Umsetzung der Maßnahme erst nach Zuwendungsbescheid
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Genehmigung kann begründet beantragt werden
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe richtet sich nach der CO2-Einsparung und hängt von der Unternehmensgröße ab. Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparter Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz). Um den Mittelstand zu stärken, erhalten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) einen Zuschlag zur Förderung.
Als KMU gelten Unternehmen mit:
■ weniger als 250 Mitarbeitern
■ einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro
■ einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
Unternehmensgröße
- Nicht KMU-Unternehmen
- KMU-Unternehmen
Förderhöhe
- Max. 30% der förderfähigen Investitionskosten
- Max. 40% der förderfähigen Investitionskosten
Grundlage
- 500€ je eingesparter Tonne CO²
- 900€ je eingesparter Tonne CO²
Beispielrechnung zur Förderung neuer Elektrostapler
Beispiel Austausch Dieselstapler:
Antragssteller = KMU
Betriebsstunden 2.000h/Jahr
Verbrauch alter Stapler 4,0l/h
Verbrauch E-Stapler 6,6KW/h
Investition 42.970€
= Fördersumme 11.033,19€
Das ergibt eine Förderquote von 25,68%.
Für die Berechnung der konkreten Förderhöhe stehen Online-Tools auf diversen Beratungs-Websites bereit, unter anderem auf: www.easy-sub.de/gratis-foerderrechner-easysub-plus
Vergünstigter Kredit Nr. 295 der KFW-Bank Die oben genannten Module aus dem Förderprogramm des Bundes sind Investitionszuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Alternativ werden auch Fördermöglichkeiten in Form vergünstigter Kredite angeboten: Die KFW-Bank bietet zu den gleichen Investitions-Voraussetzungen einen geförderten Kredit mit der Bezeichnung „Nr. 295“ an. Aber Achtung: Eine gleichzeitige Nutzung beider Fördermöglichkeiten ist nicht möglich. Somit wird ein vorheriger Vergleich der Konditionen oder eine professionelle Beratung durch hierauf spezialisierte Firmen empfohlen.