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Sommerreifen Italien 2025

Gibt es eine Sommerreifenpflicht in Italien?

Wer mit dem eigenen Fahrzeug nach Italien reist, sollte unbedingt auf die korrekte Bereifung achten. Und das gilt nicht nur im Winter. Was viele nicht wissen: Auch im Sommer gelten besondere Vorschriften! Doch für alle, die Winter- oder Ganzjahresreifen montiert haben, vorneweg Entwarnung: Eine Sommerreifenpflicht in Italien gibt es nicht. In diesem Beitrag erklären wir, was Sie wann beachten müssen und ob Ihr Fahrzeug davon betroffen ist.

Im Sommer ohne Sommerreifen? Italien und seine Regeln

Winter- und Allwetterreifen können in Italien im Sommer verboten sein, wenn der Speed-Index nicht passt. Das Gesetz besagt: Der auf dem Reifen angegebene Geschwindigkeitsindex muss mindestens dem im Fahrzeugschein eingetragenen Wert entsprechen. Ist das nicht der Fall, droht ein Bußgeld. Eine Sommerreifenpflicht in Italien existiert jedoch Stand jetzt nicht. Sommerreifen müssen den angegeben Geschwindigkeitsindex übrigens ebenfalls erfüllen.

Von wann bis wann gilt die Vorschrift?

Die Regelung ist jedes Jahr vom 16. Mai bis 15. Oktober aktiv. In dieser Zeit dürfen nur Reifen mit vorschriftsgemäßem Geschwindigkeitsindex verwendet werden. Das Ziel: Mehr Verkehrssicherheit. Doch diese Regelung sorgt immer wieder für Verwirrung, ob Winterreifen im Sommer in Italien zulässig sind. Hintergrund ist eine Ausnahmeregelung im Winter, die für einen bestimmten Zeitraum Winter- und Ganzjahresreifen mit niedrigerem Speed-Index erlaubt.

Was droht bei Verstößen?

Unabhängig davon, ob man als Tourist oder als italienischer Staatsbürger unterwegs ist: Wer gegen die Vorschrift verstößt und vom 16. Mai bis 15. Oktober mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit unzureichendem Speed-Index fährt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Verschiedene Quellen geben Spannen von 431€ bis 1734€ bzw. 422€ bis 1682€ an. Sogar die Weiterfahrt kann durch die Polizei untersagt werden. Sie sollten daher entsprechend vorbereitet sein, damit es bei Kontrollen in Ferienregionen oder auf Schnellstraßen zu keiner bösen Überraschung für Sie kommt.

Sind Sie mit allen Fahrzeugen von der Regel betroffen, wenn Sie in Italien Winterreifen im Sommer fahren?

Eine Ausnahme gilt lediglich für Motorräder. Ansonsten müssen Sie sich an die Vorschrift halten, egal ob Sie mit einem Pkw, Wohnmobil, Transporter oder einem Fahrzeug mit Anhänger unterwegs sind.

Sommerreifen Italien: Vorsicht vor Kontrollen hinsichtlich falscher Bereifung

Fazit: Keine Sommerreifenpflicht in Italien, aber klare Einschränkungen

Es existiert keine Sommerreifenpflicht in Italien. Dennoch gibt es Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen. Egal ob Winterreifen, Ganzjahresreifen oder Sommerreifen: Italien schreibt vor, dass der Geschwindigkeitsindex im Sommer passen muss. Andernfalls drohen Konsequenzen.

Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich frühzeitig über Vorschriften und passen Sie die Bereifung Ihres Fahrzeugs den spezifischen Anforderungen an. Und auch wenn Sie in den Sommermonaten Winter- oder Ganzjahresreifen mit korrektem Speed-Index fahren dürfen: Für optimale Sicherheit sollten Sie mit geeigneten Sommerreifen Italien bereisen.

Und wenn der Winterurlaub in Italien ansteht? Hier erfahren Sie mehr zum Thema „Winterreifenpflicht in Italien„.

FAQ: Mit Winter- oder Ganzjahresreifen statt Sommerreifen Italien im Sommer bereisen

Ja. Die Regelung gilt nicht nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge, sondern auch für Touristen oder Durchreisende.

Vom 16. Oktober bis 15. Mai gilt eine Ausnahmeregelung für Winter- und Ganzjahresreifen. In Dieser Zeit dürfen diese Reifen mit niedrigerem Index gefahren werden, sofern sie mit M+S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind. Im Sommer ist diese Ausnahmeregelung ausdrücklich nicht gültig.

Der Speed-Index wird durch einen Buchstaben auf der Reifenseitenwand angegeben. Lesen Sie dafür den letzten Buchstaben bei der Angabe zur Reifendimension ab. Ein Beispiel: 205/55 R16 91T. Der Buchstabe T steht hierbei für maximal 190 km/h.

Welcher Index für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben ist, entnehmen Sie Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Auch bei Mietwagen ist Vorsicht geboten. Kontrollieren Sie vor Fahrtantritt, ob die Reifen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Prüfen Sie dazu die Reifenseitenwand und die Angaben im Fahrzeugschein. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie direkt beim Vermieter nach – so vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.

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