Probleme mit Mischbereifung im internationalen Fernverkehr
Während Mischbereifung in Deutschland eher keine Probleme macht, maßgebend ist § 36 StVZO, bekommen wir immer mehr Informationen, dass besonders in Ost- und Südeuropa bei Verkehrskontrollen die Mischbereifung nach der EU Richtlinie 92/23 Anhang IV 3.2.2 / Anhang II 2.1 bewertet wird. Bei sehr strenger Auslegung kann diese Richtlinie nachteilig ausgelegt werden. Unabdingbar sind deshalb neben den technischen Basisfakten, wie gleiche Größenbezeichnung oder gleicher Load- und Speedindex, insbesondere auch die gleiche Hersteller- oder Handelsmarke.
Weil Verstöße gegen diese EU-Richtlinie viel Ärger und Kosten bedeuten können, empfehlen wir, Fahrzeuge, die sich im regelmäßigen internationalen Verkehr bewegen, entsprechend zu überprüfen und die Bereifung gegebenenfalls vor der Abfahrt in Deutschland zu optimieren. Damit Ihre Fahrzeuge und speziell die Bereifung die Vorschriften der oben genannten EU-Richtlinie erfüllen und damit Sie keine Probleme mit der Mischbereifung im internationalen Fernverkehr bekommen, unterstützen wir Sie gern bei den richtigen Vorkehrungen. Neben einer persönlichen Beratung vor Ort erhalten Sie bei Bedarf auch Hilfe mit mobilen Servicedienstleistungen vor Ort in Ihrem Fuhrpark. So fahren Sie nicht nur sicher auf Deutschlands Straßen sondern sind auch auf internationalen Wegen sicher und EU-gerecht unterwegs.
Haben Sie weitere Fragen zu der EU-Richtlinie? Dann wenden Sie sich gerne an das kompetente Team von Pneuhage. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und bringen Sie Ihren Fuhrpark auf Vordermann!