Deutschland | nein | nicht definiert | - Situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen
- Einsatz von M+S-gekennzeichneten Antriebsachsreifen für schwere Fahrzeuge (>3,5t) vorgeschrieben
- Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erlaubt.
- Spikerreifen sind verboten
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
- 40 € Strafe für nicht angepasste Bereifung
- 80 € bei Behinderung wegen unpassender Bereifung zzgl. 1 Punkt in Flensburg
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Österreich | ja | LKW: 01.11.-15.04. Bus: 01.11.-15.03. | - Winterreifenpflicht für Busse 01.11–15.03.
- hohe Strafen und Führerscheinenzug bei Nichteinhaltung
- Spikesreifen sind für Fahrzeuge > 3,5 t nicht erlaubt
- <3,5t: Pflicht gilt für alle Achspositionen
- >3,5t: Bereifung von mind. einer Antriebsachse mit M+S-Reifen
- Mindestprofiltiefe bei Diagonalreifen: 6 mm und bei Radialreifen: 5 mm
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Schweiz | nein | nicht definiert | - bei Winterverhältnissen vorgeschrieben
- Schneekettenpflicht bei gesondert gekennzeichneten Strecken (Beschilderung)
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Albanien | nein | nicht definiert | - Schneekettenpflicht für die Antriebsachse bei Beschilderung oder entsprechenden Witterungsverhältnissen
- Spikereifen verboten
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Belgien | nein | nicht definiert | - symmetrische Verwendung von M+S-Reifen pro Achse
- Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
- Spikesreifen für Fahrzeuge bis 3,5 t vom 01. November bis 31.März mit Geschwindigkeitsbegrenzung 60/90 km/h
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Bosnien | ja | 15.11.-15.04. | - M+S-Reifen bei Fahrzeugen >3,5t
- Spikesreifen verboten
- Mitnahmepflicht von Schneeketten, Schaufel und Sandsack
- Mindestprofiltiefe: 4 mm
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Bulgarien | nein | nicht definiert | - Mitnahmepflicht von Schneeketten vom 01. November bis 31. März.
- Einsatz vorgeschrieben auf Bergpässen und bei entsprechender Beschilderung
- Spikereifen verboten
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
- Einreiseverbot bzw. Fahrverbot ohne Winterausrüstung möglich.
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Dänemark | nein | nicht definiert | - Schneeketten vom 01. November bis 15. April erlaubt.
- Spikerreifen sind vom 01.11. – 15.04. erlaubt
- Mindestprofiltiefe: 1 mm
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England | nein | 15.10.-30.04. | - Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
- Spikesreifen erlaubt, wenn Straßenbelag dadruch nicht beschädigt wird
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Estland | ja | 01.12.-01.03. | - Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
- Spikesverbot für Fahrzeuge > 3,5t
- Mindestprofiltiefe: 3 mm
- Mindestprofiltiefe Fahrzeuge > 3,5 t mind. 1,6 mm
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Finnland | nein | 01.11.-31.03. | - Stand 09/2010, Änderungen geplant
- Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
- Spikesreifen vom 01. November bis zum ersten Montag nach Ostern zulässig, bei entsprechender Witterung kann dieser Zeitraum verlängert werden.
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Frankreich | nein | nicht definiert | - Ausnahmen werden durch Beschilderung angezeigt
- Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird
- Spikesverbot für Fahrzeuge > 3,5t
- Fahrzeuge mit Spikereifen müssen mit Sticker gekennzeichnet sein
- Mindestprofiltiefe: 1 mm
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Griechenland | nein | nicht definiert | - Schneekettenpflicht bei gesondert gekennzeichneten Strecken (Beschilderung)
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Großbritannien | nein | nicht definiert | - Schneeketten auf schnell - und eisbedeckten Straßen erlaubt
- Spikesreifen erlaubt, wenn Straßenbelag dadurch nicht beschädigt wird, ansonsten Regress möglich.
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Irland | nein | nicht definiert | - Schneeketten auf schnee- und eisbedeckter Fahrbahn erlaubt
- Spikereifen erlaubt (Überlandstraßen/Autobahn; Geschwindigkeit bis 96/112 km/h)
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Italien | nein | nicht definiert | - Schneekettenpflicht bzw. Einsatz von M+S-gekennzeichneten Reifen bei gesondert gekennzeichneten Strecken (Beschilderung)
- regionale Vorgabe möglich
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Kroatien | nein | nicht definiert | - bei winterlicher Fahrbahn M+S Reifen vorgeschrieben
- Ausnahmeregelungen möglich (M+S Reifen mit mind. 4 mm Profiltiefe)
- Situativ Schneeketten für Antriebsachse erforderlich
- Schneekettenpflicht in Region Lika/Gorski Kotar
- Spikesreifen verboten
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Lettland | ja | 01.12. - 01.03. Fahrzeuge < 3,5 t mit mind. 3mm Profiltiefe | - Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
- Spikesreifen sind vom 01.10. bis 30.04. für Fahrzeuge > 3,5t erlaubt.
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Kosovo | nein | nicht definiert | - Bei entsprechender Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen besteht Mitfuhrpflicht von Schneeketten für die Antriebsachse
- Spikereifen verboten
- in Bussen und LKW ist eine Schneeschaufel mitzuführen
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Liechtenstein | nein | nicht definiert | - Reifen müssen der entsprechenden Witterung angepasst sein
- Mitführen von Schneeketten empfohlen; bei Beschilderung Pflicht
- Spikereifen für Fahrzeuge <3,5t vom 15.11.-15.04. (nicht auf Autobahnen und Schnellstraßen) erlaubt; Fahrzeuge müssen mit einem Sticker gekennzeichnet sein
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Litauen | ja | 01.11. - 01.04. Fahrzeuge bis 3,5 t | - Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
- Spikesreifen erlaubt von 01.11. bis 01.04.
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Luxemburg | nein | nicht definiert | - Bei winterlichen Bedingungen müssen LKW und Busse auf der Antriebsachse mit M+S Reifen ausgestattet sein
- Spikerreifen sind verboten
- Mindestprofiltiefe LKW: 1,6 mm
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Mazedonien | nein | nicht definiert | - Mitnahmepflicht von Schneeketten und Schaufel vom 15.10. bis 15.03.
- Spikesreifen veroten
- Mindestprofiltiefe: 6 mm
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Montenegro | nein | nicht definiert | - Schneeketten auf schnee- und eisbedeckter Fahrbahn erlaubt
- Spikereifen verboten
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Niederlande | nein | nicht definiert | - Schneeketten auf öffentlichen Straßen verboten
- Spikereifen verboten
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Norwegen | ja | mind. 5 mm Profiltiefe verpflichtend vorgeschrieben in der Zeit von 01.11. - Ostermontag und 16.10.-30.04. | - bei winterlichen Bedingungen sind M+S Reifen an allen Achspositionen vorgeschrieben
- Mitnahmepflicht von Schneeketten
(7 für 5 Achsen) - Spikes nur für M+S-gekennzeichneten Reifen
- Der Fahrer ist verantwortlich für Grip und Sicherheit mittels M+S-Reifen oder/und Schneeketten
- Mindestprofiltiefe: 5 mm
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Polen | nein | nicht definiert | - Schneekettenpflicht bei gesondert gekennzeichneten Strecken (Beschilderung)
- Spikereifen verboten
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm (Bus: 3 mm)
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Portugal | nein | nicht definiert | - Spikesreifen verboten
- Schneekettenpflicht bei gesondert gekennzeichneten Strecken (Beschilderung)
- Mindestprofiltiefe: 1 mm
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Rumänien | ja | nicht definiert | - Fahrzeuge > 3,5 t - Mitnahmepflicht von Schneeschaufel und Sand
- Spikesreifen verboten
- Schneekettenpflicht bei gesondert gekennzeichneten Strecken (Beschilderung)
- Mindestprofiltiefe: 4 mm
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Russland | nein | nicht definiert | - In der Wintermonaten (Dezember, Januar, Februar) müssen LKWs und Busse auf der Antriebsachse mit M+S Reifen ausgestattet sein
- Mindestprofiltiefe 4mm
- Mitführen von Schneeketten nur empfohlen
- Spikereifen in den Sommermonaten (Juni, Juli, August) verboten
- Neue Winterreifenregelung wird im Januar 2015 erwartet
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Schweden | nein | 01.12.-31.03. (LKW/Bus) | - Spikereifen nur für M+S-gekennzeichneten Reifen
- Spikereifen vom 1.10.-15.04. erlaubt
- Der Fahrer ist verantwortlich für Grip und Sicherheit mittels M+S-Reifen oder/und Schneeketten
- Mindestprofiltiefe: 5 mm
- Für eine Liste mit genehmigten Winterreifen für die Antriebsachse besuchen Sie www.stro.se
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Serbien | ja | 15.11.-15.03. | - Mitnahmepflicht von Schneeketten und Schaufel
- Spikesreifen sind verboten
- Mindestprofiltiefe: 4 mm
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Slowakei | ja | 15.11.-31.03. | - Einsatz von M+S-gekennzeichnete Reifen auf der Antriebsachse bei schnee- bzw. eisbedeckter Fahrbahn vorgeschrieben
- Spikesreifen sind verboten
- Schneeketten müssen mitgeführt und bei entsprechender Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen verwendet werden.
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Slowenien | ja | 15.11.-15.03. | - Schneeketten müssen zumindest für die Reifen der Antriebsachse mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden.
- Spikesreifen verboten
- Mindestprofiltiefe: 6 mm
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Spanien | nein | nicht definiert | - Winterreifenpflicht, wenn durch Beschilderung oder Behörden angeordnet
- Schneekettenpflicht bzw. Einsatz von M+S-gekennzeichneten Reifen bei gesondert gekennzeichneten Strecken (Beschilderung)
- Verwendung von Spikesreifen mit einem Überstand von bis zu 2 mm sind auf Schneefahrbahnen erlaubt.
- Das Profil muss über 3/4 der Laufflächenbreite erkennbar sein
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Tschechien | ja | 01.11.-31.03. situative Pflicht bei winterlichen Bedingungen oder entsprechender Beschilderung | - Schneekettenpflicht bei gesondert gekennzeichneten Strecken (Beschilderung)
- Einsatz von M+S-gekennzeichnete Reifen auf der Antriebsachse bei schnee- bzw. eisbedeckter Fahrbahn vorgeschrieben
- Spikesreifen verboten
- Mindestprofiltiefe für Fahrzeuge>3,5 t: 6 mm
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Türkei | ja | 01.12.-01.04. für Nutzfahrzeuge im Fernverkehr | - Alle Arten von LKW und Bussen müssen auf der Vorderachse mit M+S Reifen ausgestattet sein
- Schneekettenpflicht bei gesondert gekennzeichneten Strecken (Beschilderung); Einsatz auf schnee- und eisbedeckter Fahrbahn
- Seil und Unterlegkeil empfohlen
- Spikereifen können als Winterreifen genutzt werden
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
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Ukraine | nein | nicht definiert | - Schneketten auf schnee- und eisbedeckter Fahrbahn erlaubt
- Spikereifen erlaubt
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Ungarn | nein | nicht definiert | Mindestprofiltiefe für - Ø <750 mm: 1,6 mm
- Ø >750 mm: 3 mm
- Spikesreifen verboten
- Verwendung von Schneeketten kann verpflichtend sein (Tempolimit 50 km/h). Bei winterlichen Verhältnissen kann Einreise ohne Schneeketten verwehrt werden.
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Weiß-Russland | nein | nicht definiert | - Schneketten auf schnee- und eisbedeckter Fahrbahn erlaubt
- Spikereifen erlaubt
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