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Das Wechselkennzeichen

Seit 1. Juli 2012 gibt es das Wechselkennzeichen. Das Schild selbst besteht aus zwei Teilen. Das kleinere mit der Ziffer 1 oder 2 wird fest an dem jeweiligen Fahrzeug montiert, das Hauptnummernschild wird je nach Bedarf hin- und hergewechselt und muss immer an dem Auto befestigt sein, mit dem der Fahrer im Verkehr unterwegs ist. 

 

Es wurde viel diskutiert und mit Spannung erwartet. Besitzer von zwei Autos sollten damit flexibel bleiben und Kosten sparen und bei einigen einigen KFZ-Versicherern hohe Rabatte erhalten. 

 

Doch die aktuelle Fassung erfüllt die Hoffnungen von Experten und Autofahrern nur zum Teil. Erfahren Sie hier mehr zum Wechselkennzeichen.

Infocenter Wechselkennzeichen

Inhaltsverzeichnis

Die Idee: Wechseln und Sparen

An Ideen rund ums Wechselkennzeichen hat es nie gemangelt, zumal es mit Österreich und der Schweiz zwei Vorbilder gibt, wo das austauschbare Kennzeichen bereits seit Jahren erfolgreich im Einsatz ist. 

 

Ein Wechselkennzeichen wäre für Millionen Autofahrer ideal. Cabrio statt Kombi fürs Wochenende, Wohnmobil statt PKW für den Urlaub. Dabei müsste nur ein Fahrzeug besteuert und versichert werden.

Die Praxis: Keine Steuervorteile

Leider sind bei der Umsetzung die Steuervorteile auf der Strecke geblieben. Wer zwei Fahrzeuge besitzt, zahlt auch für beide an den Staat. Es macht zum Beispiel keinen Sinn bei Familien, die ihre beiden Fahrzeuge gleichermaßen nutzen, da immer nur ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf.

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Das wichtigste zum Wechselkennzeichen

Die Handhabung

  • Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge, in derselben Fahrzeugklasse zugeteilt werden z.B. zwei PKW, zwei Oldtimer, zwei Motorräder
  • PKW-Wohnmobil, Anhänger-Anhänger oder Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad oder Trike ist ebenfalls möglich
  • Anträge nehmen die örtlichen Zulassungsstellen entgegen.
  • Die Kosten belaufen sich auf rund 40 Euro, die Zulassungsgebühren betragen rund 65 Euro.
  • Einige KFZ-Versicherungen bieten einen Beitragsnachlass und teilweise eine Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse an.

Die Vorteile des Wechselkennzeichens

  • Das Wechselkennzeichen gilt ganzjährig – im Gegensatz zum Saisonkennzeichen.
  • Einige KFZ-Versicherungen bieten einen Beitragsnachlass und teilweise eine Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse an.
  • Man spart etwa 30,- € bei der Anmeldung gegenüber zwei Kennzeichensätzen.
  • Für umweltfreundliche Elektroautos gilt aber: Sie sind bereits heute von der KFZ-Steuer befreit. 

Was geht nicht?

  • Beide Fahrzeuge gleichzeitig bewegen
  • Das nicht benutzte Fahrzeug darf nicht auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen geparkt werden, sondern muss in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz abgestellt werden.
  • Wechselkennzeichen in Verbindung mit Saisonkennzeichen, roter Nummer, Kurzzeit-, Behörden- und Ausfuhrkennzeichen
  • Nicht kombinieren lassen sich Auto und Motorrad.

Fazit zum Wechselkennzeichen

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Einführung der Wechselkennzeichen unter dem Strich kaum größere Vorteile mit sich gebracht hat. Wer mehrere Autos in der Familie gleichzeitig nutzt, kann diese Regelung nicht in Anspruch nehmen und es gibt keine besonderen steuerlichen Vorteile.

Ob die möglichen Versicherungsrabatte die Einschränkungen bei der Autonutzung wieder gutmachen ist fraglich. In vielen Fällen lohnt sich eher ein normales Kfz-Kennzeichen oder ein Saisonkennzeichen. 

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