Sicher durch die Faschingszeit
Bunte Kostüme, laute Musik und ausgelassene Stimmung – die fünfte Jahreszeit hat für viele Menschen ihre ganz eigenen Regeln. Im Straßenverkehr gilt jedoch auch zur Faschingszeit keine Narrenfreiheit. Damit Sie sicher und ohne böse Überraschungen durch die närrischen Tage kommen, haben wir die wichtigsten Regeln und Tipps für Autofahrer*innen zusammengestellt.

Alkohol am Steuer? Das sagt das Gesetz!
An Fasching wird gerne gefeiert und getrunken. Allgemein gilt jedoch: Wer alkoholisiert Auto fährt, gefährdet sich selbst und andere. Verstärkte Polizeikontrollen gehören daher ebenso zur närrischen Zeit wie Kostüme und Kamelle. Wer dennoch unter Alkoholeinfluss zum Zündschlüssel greift, muss mit empfindlichen Strafen rechnen:
- Ab 0,3 Promille: Strafbar bei auffälligem Fahrverhalten oder Unfall aufgrund relativer Fahruntüchtigkeit.
- Ab 0,5 Promille: Mindestens 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafe. Evtl. MPU.
- Ab 1,6 Promille: Siehe 1,1 Promille, jedoch mit verpflichtender MPU.
ACHTUNG: Auch am nächsten Tag kann die Fahrtüchtigkeit noch eingeschränkt sein! Besondere Vorsicht gilt hier für Fahranfänger und unter 21-Jährige. Für diese gilt nämlich die 0,0-Promille-Grenze!

Sind Fahrrad oder E-Scooter geeignete Alternativen?
Kurz und knapp: Nein. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie fürs Autofahren. Und auch der Umstieg auf ein Fahrrad schützt nicht vor möglichen Strafen. Zwar liegt die „absolute Fahruntüchtigkeit“ mit dem Fahrrad erst bei 1,6 Promille, ausreizen sollten Sie das jedoch nicht. Denn auch hier gilt: Bereits ab 0,3 Promille sind bei auffälligem Fahrverhalten oder Unfällen Strafen möglich. Ab 1,6 Promille erwarten Sie eine Strafanzeige, ein empfindliches Bußgeld, drei Punkte in Flensburg und eine MPU, die zum Führerscheinverlust führen kann.
3 Dinge, die du über Alkohol im Straßenverkehr wissen solltest
- Restalkohol kann tückisch sein – der Körper baut nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab. Wer abends feiert, kann am nächsten Morgen noch fahruntüchtig sein.
- Auch Beifahrer können bestraft werden, wenn sie den Fahrer ablenken oder unsicheres Fahren provozieren.
- Alkoholtest verweigern? Die Polizei kann eine Blutprobe anordnen.
Kostümiert Auto fahren: Was ist erlaubt?
Von dezent bis opulent: Verkleidungen sind fester Bestandteil des Fastnachtsbrauchtums. Im Straßenverkehr kann das jedoch problematisch sein. Denn gemäß §23 Abs. 4 StVO dürfen Gesichtsmasken nicht getragen werden, wenn sie die Identifikation verhindern. Ein Verstoß kann mit 60€ Bußgeld geahndet werden.
Auch zu aufwendige Kostüme, die Bewegungsfreiheit, Sicht oder Gehör einschränken, sind ein potenzielles Sicherheitsrisiko. Sperrige Perücken, lange Umhänge oder riesige Schuhe können daher nicht nur das Fahren erschweren, sondern auch ein Bußgeld zur Folge haben und im Falle eines Unfalls auch zu Einschränkungen der Versicherungsleistung führen.
Vorsicht vor Umzügen: Planung ist alles!
An Umzugstagen müssen Sie mit temporären Straßensperren, Halteverboten und geänderter Verkehrsführungen rechnen. Falschparker müssen mit hohen Bußgeldern oder sogar Abschleppmaßnahmen rechnen. Informieren Sie sich daher frühzeitig über angekündigte Maßnahmen und mögliche Alternativen, um unnötigen Frust zu vermeiden.
5 Tipps für eine gute und sicherere Fahrt durch die Faschingszeit
Alkoholeinfluss und Müdigkeit, Verkleidungen oder auch geänderte Verkehrsführung – die Faschingszeit birgt einige Tücken für Verkehrsteilnehmer. Damit Sie gut und sicher ans Ziel kommen, haben wir fünf nützliche Tipps:
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Mitfahrgelegenheiten.
- Informieren Sie sich bei Ihrem ÖPNV-Anbieter über etwaige Sondermaßnahmen oder -konditionen zur Faschingszeit.
- Informieren Sie sich frühzeitig über Umzüge, Sperrungen und Halteverbote.
- Fahren Sie besonders wachsam und defensiv – viele Faschingsbesucher sind alkoholisiert unterwegs.
- Achten Sie verstärkt auf Fahrbahnverschmutzung, Glasscherben und andere Hindernisse auf Straßen und Radwegen.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Thema Straßenverkehr an Fasching
Ist es strafbar an Fasching mit Maske Auto zu fahren?
Laut § 23 Abs. 4 StVO ist es verboten, das Gesicht während der Fahrt so zu verdecken, dass die Identifikation nicht möglich ist. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 60€ geahndet werden. Sind Sie in einen Unfall verwickelt, während Ihre Sicht durch eine Maske eingeschränkt war, kann es auch zu Kürzungen der Versicherungsleistung kommen.
Darf ich an Fasching mit Augenklappe Auto fahren?
Eine Augenklappe kann die Sicht erheblich einschränken und wird als Verstoß gegen die Sicht- und Gehörpflicht (§ 23 Abs. 1 StVO) gewertet. Dafür kann ein Verwarnungsgeld von 10€ anfallen. Im Falle eines Unfalls kann es zu härteren Strafen und möglichen Versicherungskürzungen kommen.
Was passiert, wenn ich an Karneval mit dem Auto geblitzt werde und maskiert bin?
Wird ein maskierter Fahrer geblitzt, kann die Behörde den Fahrzeughalter zur Fahrerbenennung auffordern. Falls der Fahrer nicht identifiziert werden kann, kann ein Fahrtenbuch nach § 31a StVZO auferlegt werden.
Alkoholisiert an Karneval mit dem Auto unterwegs: Welche Strafen drohen?
Ab einem Alkoholpegel von 0,3 Promille sind bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall Strafen möglich. Ab 0,5 Promille erwarten Sie 500€ Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Eine hohe Geldstrafe und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und eine mögliche MPU sind die Folgen. Selbst Freiheitsstrafen sind möglich. Eine verpflichtende MPU erwartet Sie ab 1,6 Promille.