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Winterreifen-Vorschriften in Europa

Verschneite Landschaften, Skipisten mit Pulverschnee und schneebedeckte Straßen – bis zum lang ersehnten Winterurlaub ist es nicht mehr lange?

 

Bevor Sie sich jedoch auf die Reise in Ihr Urlaubsland machen, sollten Sie sich unbedingt über die dort geltenden Winterreifen-Regelungen und Gesetze informieren.

 

Damit ersparen Sie sich vorzeitig viel Ärger, Zeit und Geld für Ihre Reise!

Infocenter Winterreifen Europa

Andere Länder, andere Regeln

In den europäischen Ländern gelten unterschiedliche Gesetze und Vorschriften zur Nutzung von Winterreifen. Man unterscheidet bei den verschiedenen Regeln zwischen „Pflicht“, „keine Pflicht“ und „Pflicht nach Ankündigung“. Es ist außerdem sehr wichtig ob es sich bei der Winterreifenpflicht um eine generelle oder eine situative Pflicht handelt. Diese Voraussetzung bestimmt, ob in einem festen Zeitraum, egal ob Schnee liegt oder nicht oder nur bei winterlichen Bedingungen mit Winterreifen gefahren werden muss. In Deutschland gilt beispielsweise die situative Pflicht.

Des Weiteren unterscheiden sich von Land zu Land die vorgeschriebenen Mindestprofiltiefen für Reifen. Diese Mindestprofile reichen von den bekannten 1,6 mm bis hin zu mindestens 4 mm in Österreich.

Bei Nichtbeachten der Winterreifenpflicht und der dazugehörigen Profiltiefe in Ihrem Urlaubsland müssen Sie bei Kontrollen oder Verursachen eines Verkehrsunfalls mit erheblichen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Das kann vermieden werden!

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Winterreifen-Vorschriften in Europa

  • nicht verpflichtend, aber in Wintermonaten empfehlenswert
  • Spikes nur vom 1.11.-31.03. erlaubt; Höchstgeschwindigkeit 90 km/h (auf Landstraßen 60 km/h), zusätzlich sind Fahrzeuge am Heck mit Aufkleber „60 km/h“ zu versehen
  • wenn der Winterreifen eine geringere Höchstgeschwindigkeit als das Auto hat, muss dies gekennzeichnet werden und diese Reifen sind dann nur vom 1. Oktober bis 30. April erlaubt.
  • nicht verpflichtend
  • Schneeketten können erforderlich sein, aber Verwendung nur bei Schnee oder Eis auf der Straße
  • bespikte Reifen zwischen 1.11.-15.04. erlaubt
  • Situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte und Reifglätte
  • Winterreifen müssen ab dem 01.01.2018 das Alpine-Symbol (Schneeflocke) tragen. Bis zum 31.12.2017 produzierte Reifen mit M+S-Kennzeichnungen gelten jedoch noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen.
  • Mindestprofiltiefe 1,6mm
  • Bei ungeeigneter Bereifung drohen Geldstrafen
  • generelle Pflicht von 1.12.-28./29.02. für Fahrzeuge bis 3,5t
  • gilt ebenso für Anhänger und Anhängergespanne
  • Mindestprofiltiefe 3mm
  • Spikes von 1.11. bis erster Montag nach Ostern erlaubt
  • keine generelle Pflicht, können aber durch Verkehrsschilder bei entsprechender Witterung verordnet werden
  • Mindestprofiltiefe 3,5mm
  • Schneeketten können für bestimmte Gebiete angeordnet sein und müssen auf die Antriebsachse montiert werden
  • keine Pflicht, aber in schneereichen Regionen Winterreifen erforderlich und ratsam
  • Schneeketten auf vollständig schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
  • Spikes erlaubt, wenn Straße nicht beschädigt wird
  • keine einheitliche Regelung
  • Streckenweise in bestimmten Regionen Winterreifen oder Schneeketten durch Verkehrsschilder vorgeschrieben
  • Vom 15. Oktober bis zum 15. Mai dürfen Winterreifen montiert sein, deren Geschwindigkeitsindex unter dem in der Zulassungsbescheinigung vermerkten Wert liegt, solange Q nicht unterschritten wird. Im Sichtfeld des Fahrers muss ein entsprechendes Warnschild mit der Höchstgeschwindigkeit der genutzten Winterreifen angebracht sein.
  • bei entsprechender Witterung auf einigen Straßen vorgeschrieben
  • zum Mitführen von Winterausrüstung wird geraten
  • Winterreifen mit min. 4mm Profiltiefe und M+S Markierung oder bei 5cm Schnee oder Glatteis Schneeketten für die Antriebsräder und eine Schneeschaufel
  • situative Pflicht bei Glatteis, Schneematsch und Glätte
  • Schneekettenverwendung zulässig bei Schnee und Eis
  • Spikes von 1.12.-31.03. erlaubt
  • keine generelle Pflicht
  • Schneeketten und Spikes verboten
  • Zwingende Verwendung von Winterreifen von schweren Fahrzeugen vom 15. November bis 31. März für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen.
  • wenn > 3,5 t: 5 mm Mindestprofiltiefe
  • Fahrzeuge mit Sommerreifen müssen bei entsprechender Witterung Schneeketten ausrüsten
  • Spikes sind erlaubt vom 1. November bis zum ersten Sonntag nach Ostern in Südnorwegen und vom 16. Oktober bis 30. April in Nordnorwegen.
  • situative Pflicht für PKWs und Busse (Gewicht bis einschließlich 3,5t) von 1.11.-15.04.
  • Mindestprofiltiefe 4mm
  • Schneeketten an zwei Antriebsrädern erlaubt
  • Bußgelder von bis zu 5.000 € bei Nichteinhaltung
  • keine generelle Pflicht, jedoch kaum Winterräumdienste und deshalb empfehlenswert
  • Verwendung von Schneeketten auf schneebedeckten Straßen zulässig
  • Spikes verboten
  • Winterreifenpflicht (Typ M+S) für Fahrzeuge und Anhänger vom 1.12.-31.03.
  • Mindestprofiltiefe 3mm
  • Antifrostschutzmittel & Schneeschaufel verpflichtend mitzuführen
  • Verwendung von Schneeketten situationsabhängig zulässig
  • für winterliche Verhältnisse nur Empfehlung ausgesprochen
  • bei Unfall mit ungeeigneter Bereifung drohen Geldstrafe und Mithaftung
  • Schneeketten sind min. auf den zwei Antriebsrädern zu montieren, wenn durch Verkehrsschild angeordnet.
  • Spikes sind generell vom 1.11. bis 30.04. mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt, jedoch gibt es verschiedene Regelungen für Autobahnen und im Ausland zugelassene Fahrzeuge
  • situative Pflicht von 15.11.-31.03. für PKWs bis 3,5t bei geschlossener Schnee- und Eisdecke
  • Schneeketten auf den Antriebsrädern erlaubt
  • Spikes verboten
  • Winterreifenpflicht von 15.11.-15.03. bei Schnee, Eis und Glätte
  • Mindestprofiltiefe 3mm
  • Schneeketten sind auch mit Sommerreifen erlaubt, es gilt max. 50km/h
  • Spikes verboten
  • Pflicht für alle Fahrzeuge bis 3,5t von 1.11.-31.03. (Mindestprofiltiefe 4mm)
  • die Winterreifenpflicht gilt schon, wenn die Witterungsbedingungen oder ein Verkehrsschild es verlangen
  • Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
  • Spikes verboten
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